Haus- und Schulordnung am BORG Krems

Die Hausordnung steht auch unter Formulare zum Download bereit.

Den Schülerinnen und Schülern ist es vor und nach dem Unterricht sowie in Freistunden gestattet, sich in ihrer Klasse aufzuhalten, sofern sie das Aufräumen nicht behindern und der Klassenraum nicht für anderen Unterricht gebraucht wird. Dieser Aufenthalt während der unterrichtsfreien Zeit in den Klassen kann zur Vorbereitung auf den Unterricht bzw. für Stillbeschäftigung genutzt werden. Zur Erholung bzw. für Gespräche stehen die Aufenthaltsräume und der Schulhof zur Verfügung. Während der unterrichtsfreien Zeit sind die Schülerinnen und Schüler nicht beaufsichtigt.

In der unterrichtsfreien Zeit erfolgt der Aufenthalt in der Schule auf eigene Gefahr.

Um das Schulgebäude in Freistunden zu verlassen, benötigen schulpflichtige Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten.

Schülerpflichten (siehe auch SCHUG §43)

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit die Unterrichtsarbeit zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen und die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen. Das gilt auch für Freifächer und unverbindliche Übungen.

Jede Veränderung der Personaldaten ist unverzüglich dem Klassenvorstand zu melden.

Die Anwesenheitspflicht beginnt jeweils 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn.

Ist 10 Minuten nach dem Läuten noch keine Lehrkraft in der Klasse, hat eine Schülerin/ein Schüler dies in der Direktion zu melden.

Absenzen (siehe auch SCHUG §45)

Eine Schülerin/ein Schüler, die/der aus gerechtfertigten Gründen die Schule vor Unterrichtsschluss verlässt, muss sich bei der Lehrkraft der nächstfolgenden Unterrichtsstunde unter Angabe des Grundes abmelden. Bei absehbaren Verhinderungen am Nachmittag (z.B. Arztbesuch) ist die geplante Absenz der betreffenden Lehrkraft bzw. dem Klassenvorstand früher, z.B. am Vormittag, bekannt zu geben.

Betrifft die absehbare Verhinderung mehrere Unterrichtsstunden, muss der Schüler/die Schülerin vor diesem Ereignis beim Klassenvorstand (bei Absenzen bis zu einem Tag) oder in der Direktion (bei Absenzen länger als ein Tag) um Freistellung ansuchen.

Fernbleiben vom Unterricht ist nur bei gerechtfertigter Verhinderung (z.B. Krankheit des Schülers/der Schülerin, unbedingt nötige Pflege der Eltern oder naher Angehöriger, außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers/der Schülerin oder der Familie, Ungangbarkeit des Schulweges, Mutterschutz) erlaubt.

Bei mehrtägiger Abwesenheit ist innerhalb von drei Tagen mit der Schule Kontakt aufzunehmen.

Der Schüler/die Schülerin ist verpflichtet, unmittelbar nach Wegfall des Verhinderungsgrundes, spätestens aber nach einer Woche, dem Klassenvorstand eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Grundes vorzulegen. Ansonsten gelten die versäumten Stunden als unentschuldigt, was disziplinäre Konsequenzen nach sich zieht. Bei längerer Erkrankung oder häufigerem krankheitsbedingten kürzeren Fernbleiben kann der Klassenvorstand zusätzlich die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.

Jeder Schüler/jede Schülerin ist verpflichtet, Ereignisse oder Tatbestände, die die Sicherheit und Gesundheit von Schülern oder anderen Personen gefährden könnten, sofort in der Direktion oder bei der nächsten Lehrkraft zu melden.

Geld und Wertgegenstände dürfen nicht in der Garderobe bzw. in den Klassen aufbewahrt werden. Die Schule übernimmt bei Verlust oder Diebstahl keine Haftung.

Das Sitzen auf Fensterbrettern und Zentralheizungskörpern ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

Das Betreten des Schulgebäudes mit schmutzigen Schuhen ist nicht gestattet. Bei ungünstiger Witterung (Regen, Schnee, ...) sind die Schuhe in der Garderobe abzustellen.

Die Schüler und Schülerinnen werden zum sorgsamen Umgang mit dem gesamten Inventar der Schule aufgefordert. Schulmöbel und Wände dürfen nicht beschrieben werden. Beschädigungen sind sofort dem Klassenvorstand oder in der Direktion zu melden. Der Schaden ist von den Verursachern zu ersetzen.

Die Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, Ordnung in den Klassen und an ihrem Arbeitsplatz zu halten. Nach dem Unterricht sind die Sessel in entsprechender Form auf die Tische zu stellen.

Aufgabe der Klassenordner ist es, bei geteiltem Unterricht das Klassenbuch weiterzugeben, die Tafel nach jeder Unterrichtsstunde zu reinigen und ausreichend Kreide bereitzuhalten.

Auf sorgfältige Mülltrennung soll geachtet werden.

Beim Verlassen des Klassenraumes sind die Fenster und die Tür zu schließen, das Licht, der Beamer und der Klassen-PC sollen abgedreht werden.

Das Trinken aus verschließbaren Gefäßen ist in den Klassenräumen erlaubt, sofern der Unterricht nicht gestört wird und die Lehrkraft damit einverstanden ist. Essen ist nur in den Pausen und in der unterrichtsfreien Zeit erlaubt.

Die Inbetriebnahme von elektronischen Geräten (Handy, MP3-Player, CD-Player, …) im Klassenraum ist nur dann gestattet, wenn der Klassenvorstand bzw. die Lehrkraft dies erlaubt und dadurch andere Personen nicht gestört werden. Die Verwendung von Elektrogeräten, die Wärme erzeugen (Wasserkocher, Kaffeemaschinen, …), ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet.

Die Mitnahme und Konsumation alkoholischer Getränke ist sowohl im Schulgebäude als auch bei Schulveranstaltungen generell untersagt.

Schüler und Schülerinnen ab 16 dürfen im dafür vorgesehenen Bereich des Schulhofs in der großen Pause rauchen. Zigarettenreste und Asche sind unbedingt in die dafür bereitgestellten Behälter zu werfen. Überall sonst auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen (z.B. Lehrausgänge, Exkursionen, Wandertage, Sport- und Projektwochen, …) gilt Rauchverbot.

Im Umgang mit Mitgliedern der Schulgemeinschaft (Lehrer/innen, Eltern, Schüler/innen) und des Personals ist auf Höflichkeit und entsprechende Umgangsformen zu achten.

BORG Krems

Heinemannstraße 12,
3500 Krems/Donau

Sekretariat: 02732 82313
(von 7:00 bis 15:00 Uhr)
Konferenzzimmer: 02732 82313 15
EMail: direktion@borg-krems.ac.at

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